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Witwenrente Rechner 2025: Ihr Anspruch, Höhe & Anrechnung

Berechnen Sie schnell und präzise Ihren persönlichen Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente.

Mit diesem **Witwenrente Rechner** können Sie Ihren persönlichen Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente für das Jahr 2025 ermitteln. Finden Sie heraus, wie hoch Ihre Hinterbliebenenrente ausfällt und welche Auswirkungen Ihr eigenes Einkommen auf die Höhe der Rente hat. Nutzen Sie dieses kostenlose Online-Tool, um Ihre finanzielle Situation als Hinterbliebener zu planen.

Witwenrente berechnen

Angaben zum Verstorbenen
Ja
Angaben zum Hinterbliebenen
Ja
Ja

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Witwenrente

Die Witwenrente (für Frauen) oder Witwerrente (für Männer) ist eine Hinterbliebenenrente der Deutschen Rentenversicherung. Sie soll den finanziellen Verlust ausgleichen, der durch den Tod des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners entsteht. Anspruch haben in der Regel Hinterbliebene, deren verstorbener Partner eine bestimmte Mindestversicherungszeit (Wartezeit) in der Rentenversicherung erfüllt hat und die Ehe zum Zeitpunkt des Todes bestand.

Es wird zwischen der **Kleinen Witwenrente** und der **Großen Witwenrente** unterschieden:

  • **Kleine Witwenrente:** Wird gezahlt, wenn die Voraussetzungen für die Große Witwenrente nicht erfüllt sind. Sie beträgt 25% der Rente des Verstorbenen und ist in der Regel auf 24 Monate begrenzt (bei Eheschließung nach dem 31.12.2001).
  • **Große Witwenrente:** Wird gezahlt, wenn der hinterbliebene Partner ein Kind erzieht, erwerbsgemindert ist oder ein bestimmtes Lebensalter (im Jahr 2025 voraussichtlich 47 Jahre) erreicht hat. Sie beträgt 55% der Rente des Verstorbenen (bei Eheschließung nach dem 31.12.2001) und wird unbefristet gezahlt.

Die Witwenrente berechnet sich grundsätzlich als Prozentsatz der Rente, die der verstorbene Partner erhalten hätte oder bereits bezogen hat. Eigene Einkünfte des Hinterbliebenen (wie Arbeitslohn, eigene Rente, Arbeitslosengeld) werden auf die Witwenrente angerechnet, wenn sie einen bestimmten Freibetrag übersteigen. Von den anrechenbaren Einkünften werden pauschale Abzüge vorgenommen, bevor der übersteigende Betrag zu 40% auf die Witwenrente angerechnet wird.

Ja, ein Teil des eigenen Einkommens bleibt bei der Anrechnung auf die Witwenrente unberücksichtigt. Dieser Freibetrag wird jährlich angepasst und liegt im Jahr 2025 voraussichtlich bei etwa 1.000 Euro monatlich. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht sich dieser Freibetrag zusätzlich. Nur der Betrag, der den Freibetrag übersteigt, wird zu 40% auf die Witwenrente angerechnet.

Die Kleine Witwenrente wird in der Regel für maximal 24 Monate gezahlt, wenn die Ehe nach dem 31.12.2001 geschlossen wurde. Die Große Witwenrente wird hingegen unbefristet gezahlt, solange die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind (z.B. kein erneutes Heiraten).

Bei einer erneuten Heirat erlischt der Anspruch auf Witwenrente. Sie können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine einmalige Abfindung in Höhe des 24-fachen Monatsbetrages Ihrer Witwenrente erhalten. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits eine Abfindung erhalten haben oder wenn die Witwenrente nach altem Recht gezahlt wurde.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Kinderzuschlag zur Witwenrente gezahlt werden. Dieser Zuschlag hängt von den rentenrechtlichen Zeiten des verstorbenen Partners und den Erziehungszeiten der Kinder ab. Die genaue Höhe wird individuell von der Deutschen Rentenversicherung ermittelt und kann in einer Online-Kalkulation nicht präzise abgebildet werden.