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Gehaltsrechner für Arbeitgeber 2025: Gesamtkosten & Abgaben ermitteln

Berechnen Sie schnell und präzise die Gesamtkosten für Ihre Mitarbeiter und Ihre Arbeitgeberanteile.

Mit diesem **Gehaltsrechner für Arbeitgeber** können Sie die gesamten Personalkosten pro Mitarbeiter ermitteln, einschließlich des Bruttogehalts, der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und weiterer Lohnnebenkosten für das Jahr 2025. Dieses kostenlose Online-Tool hilft Ihnen, die finanzielle Belastung pro Mitarbeiter transparent darzustellen und Ihre Personalplanung zu optimieren.

Gehaltsrechner 2025: Brutto, Netto & Arbeitgeberkosten

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Gehaltsrechner für Arbeitgeber

Die Gesamtkosten für Arbeitgeber umfassen nicht nur das Bruttogehalt des Mitarbeiters, sondern auch die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie gegebenenfalls weitere Lohnnebenkosten (z.B. Umlagen, Berufsgenossenschaftsbeiträge). Unser Gehaltsrechner für Arbeitgeber hilft Ihnen, diese gesamten Personalkosten transparent zu ermitteln.

Als Arbeitgeber tragen Sie einen gesetzlich vorgeschriebenen Anteil zu den Sozialversicherungen Ihrer Mitarbeiter bei. Dazu gehören:

  • **Krankenversicherung (KV):** Der Arbeitgeberanteil beträgt die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes plus die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags.
  • **Pflegeversicherung (PV):** Der Arbeitgeberanteil beträgt die Hälfte des Beitragssatzes, außer in Sachsen, wo der Arbeitgeber einen geringeren Anteil trägt.
  • **Rentenversicherung (RV):** Der Arbeitgeberanteil beträgt die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes.
  • **Arbeitslosenversicherung (ALV):** Der Arbeitgeberanteil beträgt die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes.

Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) legen fest, bis zu welcher Einkommenshöhe Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden. Einkommen oberhalb dieser Grenzen ist beitragsfrei. Es gibt unterschiedliche BBG für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Renten- und Arbeitslosenversicherung, die jährlich angepasst werden. Auch zwischen alten und neuen Bundesländern gibt es Unterschiede bei der BBG für RV und ALV.

Ja, insbesondere bei der Pflegeversicherung gibt es einen Unterschied: In Sachsen trägt der Arbeitgeber einen geringeren Anteil zur Pflegeversicherung bei als in den anderen Bundesländern. Dies wird in unserem Rechner berücksichtigt, wenn Sie das entsprechende Bundesland auswählen. Auch bei den Beitragsbemessungsgrenzen für Renten- und Arbeitslosenversicherung gibt es Unterschiede zwischen den alten und neuen Bundesländern.

Wenn ein Mitarbeiter **gesetzlich krankenversichert** ist, trägt der Arbeitgeber die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zur Krankenversicherung sowie die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Ist der Mitarbeiter **privat krankenversichert**, zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung, der die Höhe des Arbeitgeberanteils in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigt. Unser Rechner berücksichtigt diese Unterscheidung.