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Pendlerpauschale Rechner 2025: Ihre Fahrtkosten & Steuerersparnis

Berechnen Sie schnell und präzise Ihre Pendlerpauschale und die daraus resultierende Steuerersparnis.

Mit diesem **Pendlerpauschale Rechner** können Sie die Höhe Ihrer Pendlerpauschale ermitteln. Das Ergebnis ist der Betrag, den Pendler steuerlich als Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit absetzen dürfen. Nutzen Sie dieses kostenlose Online-Tool, um Ihre Fahrtkosten zum Arbeitsweg für das Jahr 2025 zu berechnen und Ihre potenzielle Steuerersparnis zu sehen.

Rechner Pendlerpauschale

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale, auch Entfernungspauschale genannt, ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuerlich als Werbungskosten geltend zu machen. Sie kann von jedem Arbeitnehmer genutzt werden, unabhängig davon, ob die Fahrt mit dem eigenen Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt wird. Es zählt die einfache Entfernung.

Im Jahr 2025 beträgt die Pendlerpauschale:

  • **0,30 Euro pro Kilometer** für die ersten 20 Kilometer der einfachen Wegstrecke.
  • **0,38 Euro pro Kilometer** ab dem 21. Kilometer der einfachen Wegstrecke.

Diese Sätze gelten pro Arbeitstag, an dem die Strecke zurückgelegt wurde.

Ja, grundsätzlich ist die Pendlerpauschale auf einen Höchstbetrag von **4.500 Euro pro Kalenderjahr** begrenzt. Diese Begrenzung gilt jedoch nicht, wenn Sie für den Arbeitsweg ein eigenes Kraftfahrzeug (Auto, Motorrad) nutzen. In diesem Fall können auch höhere Beträge abgesetzt werden, sofern die tatsächlichen Fahrten nachgewiesen werden können.

Die **Pendlerpauschale** ist ein Teil der Werbungskosten und dient speziell dazu, die Kosten für den Arbeitsweg steuerlich abzusetzen. Die **Werbungskostenpauschale** (im Jahr 2025 voraussichtlich 1.230 Euro) ist ein pauschaler Betrag, den das Finanzamt automatisch als Werbungskosten berücksichtigt, ohne dass Sie Belege einreichen müssen. Wenn Ihre tatsächlich abziehbaren Werbungskosten (einschließlich der Pendlerpauschale) diesen Pauschbetrag übersteigen, lohnt es sich, alle Kosten einzeln in der Steuererklärung anzugeben.

Nein, für die Pendlerpauschale müssen Sie die tatsächlichen Kosten Ihrer Fahrten nicht nachweisen. Es genügt die Angabe der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie die Anzahl der Arbeitstage. Das Finanzamt akzeptiert die Pauschale ohne weitere Belege. Nur wenn Sie höhere Kosten als die Pauschale geltend machen möchten (z.B. bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel mit höheren Ticketkosten), müssen Sie diese nachweisen.