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Bürgergeld Rechner 2025: Ihr Anspruch und die Höhe

Ermitteln Sie schnell und präzise Ihren Anspruch auf Bürgergeld, inklusive der Berücksichtigung Ihrer Wohnkosten und Familiensituation.

Unser **Bürgergeld Rechner für 2025** hilft Ihnen, eine erste Einschätzung Ihrer möglichen Leistungen zu erhalten. Abhängig von Ihren Ausgaben für Kaltmiete oder Warmmiete, der Anzahl Ihrer Kinder und Ihrem eigenen oder dem Einkommen Ihres Partners, ermittelt unser Rechner die voraussichtliche Höhe Ihres Bürgergeldes. Er berücksichtigt die aktuellen Regelsätze und wichtige Freibeträge. Nutzen Sie dieses kostenlose Online-Tool, um mehr Klarheit über Ihre finanzielle Unterstützung zu gewinnen.

Berechnung Ihres Bürgergeld-Anspruchs

Ihre Lebenssituation
Berücksichtigung der Kinder
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Monatliche Einnahmen und Aufwendungen
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Wichtige Informationen zum Bürgergeld

Das Bürgergeld sichert das Existenzminimum und fördert die Integration in den Arbeitsmarkt.

Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte und die Voraussetzungen für den Bezug!

Bild zum Bürgergeld

Haben Sie weitere Fragen?

Die Berechnung des Bürgergeldes kann komplex sein.

Unsere Experten stehen Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Bürgergeld

Das Bürgergeld hat im Januar 2023 das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) abgelöst und dient der Sicherung des Existenzminimums. Anspruch auf Bürgergeld haben in der Regel erwerbsfähige und hilfebedürftige Personen ab dem 15. Lebensjahr, die keine Rentenansprüche haben. Es ist unerheblich, ob Sie zuvor in einem Arbeitsverhältnis standen oder nicht. Der gewöhnliche Aufenthaltsort muss dabei in Deutschland liegen.

Auch hilfebedürftige Personen, die nicht erwerbsfähig sind, können Bürgergeld erhalten, sofern sie mit einer erwerbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben. Eine Bedarfsgemeinschaft umfasst in der Regel den Antragsteller, seinen Ehe- oder Lebenspartner und minderjährige, unverheiratete Kinder.

Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende Regelsätze für das Bürgergeld. Diese Sätze decken die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens ab.

Personengruppe Regelsatz pro Monat (2025)
Alleinstehende / Alleinerziehende 563,00 €
Pro Partner in einer Bedarfsgemeinschaft 506,00 €
Kinder von 0 bis 5 Jahren 357,00 €
Kinder von 6 bis 13 Jahren 390,00 €
Kinder von 14 bis unter 18 Jahren 471,00 €
Kinder von 18 bis unter 25 Jahren (im Haushalt der Eltern) 451,00 €

*Hinweis: Die Regelsätze werden jährlich an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst.

Ein Hinzuverdienst zum Bürgergeld ist grundsätzlich möglich und wird durch verschiedene Freibeträge gefördert, um Anreize zur Arbeitsaufnahme zu schaffen. Der anrechnungsfreie Grundfreibetrag beträgt 100 Euro bezogen auf das Bruttoeinkommen. Das bedeutet, die ersten 100 Euro Ihres Bruttoeinkommens werden nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

Darüber hinaus gibt es weitere gestaffelte Freibeträge, die von der Höhe Ihres Einkommens abhängen. Diese Freibeträge können dazu führen, dass ein größerer Teil Ihres Verdienstes anrechnungsfrei bleibt. Unser Bürgergeldrechner kann diese individuellen Freibeträge für Sie ermitteln, sowohl für Alleinlebende als auch für Bedarfsgemeinschaften.

Die finanziellen Leistungen aus dem Bürgergeld setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen, die Ihren individuellen Bedarf decken sollen:

  • **Regelleistung:** Dies ist der Grundstock des Bürgergeldes und deckt die laufenden Kosten für den Lebensunterhalt (Nahrung, Kleidung, Strom, Freizeit etc.). Die Höhe ist an die Preis- und Lohnentwicklung gekoppelt und wird jährlich angepasst.
  • **Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU):** Angemessene Aufwendungen für Miete, Nebenkosten und Heizung werden in tatsächlicher Höhe übernommen.
  • **Mehrbedarfe:** Für bestimmte Personengruppen können zusätzliche Leistungen gewährt werden, die über den Regelsatz hinausgehen. Beispiele hierfür sind:
    • Werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche.
    • Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 7 Jahren oder mit mindestens zwei Kindern unter 16 Jahren.
    • Personen, die nachweislich aus gesundheitlichen Gründen auf spezielle, kostenaufwändige Nahrungsmittel angewiesen sind.
    • Personen mit Behinderung (bei bestimmten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis).
  • **Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT):** Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden zusätzliche Leistungen für Bildung (z.B. Schulausflüge, Lernförderung) und soziale Teilhabe (z.B. Sportverein, Musikunterricht) übernommen.

Neben dem Regelsatz und den Mehrbedarfsleistungen haben Bürgergeld-Empfänger Anspruch auf Erstattung der Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU). Diese Kosten werden in angemessener Höhe übernommen.

Zu den Kosten der Unterkunft gehören die Kaltmiete, kalte Nebenkosten (z.B. Wasser, Müllgebühren) und die Heizkosten. Die Angemessenheit der Wohnkosten wird vom zuständigen Jobcenter geprüft und kann je nach Region und Haushaltsgröße variieren. In der Regel werden die tatsächlichen Kosten übernommen, solange sie als angemessen gelten.

In der sogenannten Karenzzeit (in der Regel das erste Jahr des Leistungsbezugs) werden die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung ohne Prüfung der Angemessenheit übernommen, es sei denn, die Kosten sind von vornherein als unangemessen hoch einzustufen. Nach Ablauf der Karenzzeit erfolgt eine Prüfung der Angemessenheit.