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Kraftstoffkosten- & Verbrauchsrechner 2025 – Spritkosten einfach online berechnen

Ermitteln Sie Ihre Kraftstoffkosten und den Spritverbrauch in Sekunden. Immer aktuell nach aktuellen Benzin- und Dieselpreisen für 2025.

Mit unserem **Kraftstoffkosten- & Verbrauchsrechner** berechnen Sie präzise Ihre Kosten pro 100 Kilometer, pro Fahrt oder für eine bestimmte Strecke. Dieses umfassende Tool hilft Ihnen, Ihren Spritverbrauch zu analysieren und Ihre Fahrtkosten optimal zu planen – kostenlos und effizient.

Berechnung Arbeitslosengeld I

So geht's

Berechnen Sie die Höhe des Arbeitslosengeldes I des Jahres 2025.

Ergänzen Sie die Felder Ihr Brutto-Monatseinkommen (Durchschnitt der letzten 12 Monate), Lohnsteuerklasse, das Bundesland in dem Sie leben und ob Sie Kinder haben. Alle Angaben entsprechend Ihren individuellen Gegebenheiten.

*Die Berechnung ist eine Schätzung und ersetzt keine offizielle Auskunft der Agentur für Arbeit.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Arbeitslosengeld I Rechner

Unser **Arbeitslosengeld I Rechner** ist ein kostenloses Online-Tool, mit dem Sie die voraussichtliche Höhe und Dauer Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld I (ALG I) ermitteln können. Er hilft Ihnen, sich auf eine Phase der Arbeitslosigkeit vorzubereiten und Ihre finanzielle Situation besser einzuschätzen.

Das Arbeitslosengeld I ist ein sozialversicherungsrechtlicher Anspruch, der sich aus Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung ergibt, die aus einer vorangegangenen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gezahlt wurden. Im Gegensatz dazu ist Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) eine versicherungsunabhängige Sozialleistung. Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben Arbeitslose, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • **Anwartschaftszeit:** Innerhalb von zwei Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit muss für insgesamt 360 Tage (12 Monate) eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bestanden haben, aus der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden.
  • **Arbeitslosigkeit:** Sie müssen arbeitslos sein.
  • **Meldung:** Die Meldung der Arbeitslosigkeit muss persönlich bei der Agentur für Arbeit vorgenommen worden sein.
  • **Verfügbarkeit:** Sie müssen der Agentur für Arbeit zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen und bereit sein, eine zumutbare Beschäftigung aufzunehmen.
  • **Keine vorübergehende Beschäftigung:** Sie dürfen keiner Beschäftigung nachgehen, die mehr als 15 Stunden pro Woche umfasst (Ausnahme: Nebenjob unter 15 Stunden).
Bei Eintritt des regulären Rentenalters besteht für Arbeitnehmer generell kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld I. Dies gilt analog für Freiberufler, Selbstständige und arbeitslose Beamte. Selbstständige und Freiberufler können sich seit Anfang 2006 freiwillig (auf Antrag) versichern. Diese Möglichkeit gibt es allerdings nur für neue Firmengründer (§28a SGB III).

Die Höhe des Arbeitslosengeldes I hängt von Ihrem letzten versicherungspflichtigen Bruttoeinkommen, Ihrer Lohnsteuerklasse und der Anzahl Ihrer Kinder ab. Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. **Berechnung des täglichen Bemessungsentgelts:** Hierfür wird das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen aus den letzten 12 Monaten tagesgenau ermittelt (Bruttoeinkommen / 365 Tage).
  2. **Berechnung des täglichen Leistungsentgelts:** Hierfür wird vom täglichen Bemessungsentgelt die Sozialversicherungspauschale in Höhe von 21 % abgezogen, sowie die individuelle Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag.
  3. **Berechnung des täglichen Leistungssatzes:** Hierfür wird das tägliche Leistungsentgelt mit einem Faktor multipliziert. Bei Kinderlosen beträgt dieser Faktor 60 %, bei mindestens einem Kind 67 %.
  4. **Berechnung des monatlichen Zahlbetrags:** Der monatliche Zahlbetrag ergibt sich aus dem täglichen Leistungssatz hochgerechnet auf 30 Tage, auch für Monate mit 31 Tagen.
Die maximale Höhe der Leistung ist durch das berücksichtigungsfähige Bemessungsentgelt begrenzt, bezogen auf die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung.

Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I richtet sich nach der Dauer des versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses und Ihrem Lebensalter. Generell muss die Anwartschaftszeit erfüllt sein. Hier eine Übersicht:

  • **Versicherungspflichtiges Verhältnis bestand für mind. 12 Monate:** Erhalt von 6 Monate Arbeitslosengeld I
  • **Versicherungspflichtiges Verhältnis bestand für mind. 16 Monate:** Erhalt von 8 Monate Arbeitslosengeld I
  • **Versicherungspflichtiges Verhältnis bestand für mind. 20 Monate:** Erhalt von 10 Monate Arbeitslosengeld I
  • **Versicherungspflichtiges Verhältnis bestand für mind. 24 Monate:** Erhalt von 12 Monate Arbeitslosengeld I
  • **Versicherungspflichtiges Verhältnis bestand für mind. 30 Monate (Vollendung 50. Lebensjahres):** Erhalt von 15 Monate Arbeitslosengeld I
  • **Versicherungspflichtiges Verhältnis bestand für mind. 36 Monate (Vollendung 55. Lebensjahres):** Erhalt von 18 Monate Arbeitslosengeld I
  • **Versicherungspflichtiges Verhältnis bestand für mind. 48 Monate (Vollendung 58. Lebensjahres):** Erhalt von 24 Monate Arbeitslosengeld I

Als Arbeitslosengeldempfänger haben Sie die Möglichkeit, etwas hinzuzuverdienen. Die Zeit für diese Nebentätigkeit muss jedoch weniger als 15 Stunden pro Woche betragen, da sonst der Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt. Jede Nebentätigkeit, egal ob als Angestellter oder Selbstständiger, ist meldepflichtig. Auf das Nebeneinkommen gibt es einen monatlichen Freibetrag von 165,- €. Eine Berücksichtigung von Werbungskosten ist darüber hinaus möglich. Das verbleibende Resteinkommen wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Die Höhe der Leistung aus Arbeitslosengeld I ist begrenzt, bedingt durch das berücksichtigungsfähige Bemessungsentgelt, bezogen auf die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Für das Jahr 2025 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung:

  • **Alte Bundesländer und Berlin-West:** 96.600 Euro / Jahr oder 8.050 Euro / Monat
  • **Neue Bundesländer und Berlin-Ost:** 96.600 Euro / Jahr oder 8.050 Euro / Monat
Die maximale Höhe von Arbeitslosengeld I können Sie mit unserem Rechner berechnen.

Ja, unser Arbeitslosengeld I Rechner wird regelmäßig aktualisiert, um die neuesten gesetzlichen Bestimmungen, Bemessungsgrundlagen und Leistungssätze für das Jahr 2025 zu berücksichtigen. Wir bemühen uns, die Berechnungen so genau wie möglich zu halten, basierend auf öffentlich zugänglichen Daten. Beachten Sie jedoch, dass dies eine Schätzung ist und keine offizielle Auskunft der Agentur für Arbeit ersetzt.