Ja, für Rentner, die auf Grundsicherung angewiesen sind (nach SGB XII), gelten im Vergleich zu Bürgergeld-Empfängern (nach SGB II) oft niedrigere Schonvermögensgrenzen. Ein wichtiger Lichtblick ist jedoch, dass auch bei Rentnern das Vermögen aus einer staatlich geförderten Altersvorsorge (wie Riester-Vorsorge) vollständig geschützt ist.
In einer sogenannten "gemischten Bedarfsgemeinschaft", die beispielsweise aus einem Bürgergeld-Empfänger (SGB II) und einem Rentner (SGB XII) besteht, erfolgt die Berechnung des Schonvermögens nach den Bestimmungen beider Sozialgesetzbücher.
Beispiel für eine gemischte Bedarfsgemeinschaft:
Angenommen, eine Bedarfsgemeinschaft besteht aus einer Bürgergeld-Empfängerin (55 Jahre alt) und einem Rentner (71 Jahre alt).
- **Schonvermögen Bürgergeld-Empfängerin (55 Jahre):**
- Grundfreibetrag: 15.000 € (pauschal für 2025)
- Freibetrag für Altersvorsorge: 750 € pro Lebensjahr x 55 Jahre = 41.250 € (max. 48.750 €)
- Freibetrag für notwendige Anschaffungen: 750 €
- **Schonvermögen Rentner (71 Jahre):**
- Grundfreibetrag: 5.000 € (für Grundsicherung nach SGB XII)
- Vermögen aus staatlich geförderter Altersvorsorge (z.B. Riester-Vorsorge) ist vollständig geschützt.
*Hinweis: Dies ist ein vereinfachtes Beispiel. Die genauen Freibeträge und Anrechnungen können je nach individueller Situation und aktuellen gesetzlichen Bestimmungen variieren.