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Geldwerter Vorteil Rechner 2025: Firmenwagen & Sachbezüge

Ermitteln Sie schnell und präzise den zu versteuernden geldwerten Vorteil Ihres Firmenwagens.

Mit diesem **Geldwerter Vorteil Rechner** können Sie den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil Ihres Firmenwagens ermitteln. Er berücksichtigt die pauschalen Werte für alle, die kein detailliertes Fahrtenbuch führen. Nutzen Sie dieses kostenlose Online-Tool, um Klarheit darüber zu gewinnen, wie sich Ihr Firmenwagen auf Ihre Lohnabrechnung und Steuerlast auswirkt.

Firmenwagenrechner: Geldwerter Vorteil Firmenwagen

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Geldwerten Vorteil

Der Geldwerte Vorteil entspricht dem privaten Nutzwert eines Firmenwagens. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Firmenwagen zur Verfügung stellt, den Sie auch privat nutzen dürfen, gilt dies steuerlich als Sachbezug. Dieser Sachbezug muss auf Basis des Geldwerten Vorteils versteuert werden. Es wird dabei nur der Anteil der privaten Nutzung des Firmenwagens berücksichtigt. Unser Firmenwagenrechner hilft Ihnen bei der Berechnung dieser Versteuerung, insbesondere wenn Sie kein Fahrtenbuch führen.

Die Anrechnung der privaten Nutzung erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • **Pauschale 1%-Regel:** Pauschal wird 1 % des Brutto-Listenpreises (Neupreis im Inland) als Geldwerter Vorteil pro Monat angesetzt. Für Elektroautos gelten ermäßigte Steuersätze (siehe nächste Frage). Alternativ zur Pauschalmethode kann die private Nutzung auch mit den tatsächlichen Kosten über ein detailliertes Fahrtenbuch ermittelt werden.
  • **Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte:** Darüber hinaus sind die Fahrten zwischen Ihrer Wohnung und der Arbeitsstätte zu versteuern. Hierfür werden pauschal 0,03 Prozent des Brutto-Listenpreises je Entfernungskilometer (einfache Strecke) angesetzt. Auch hier kann alternativ die Fahrtenbuch-Regelung angewendet werden.

**Abzugsfähig sind:** Ein eventueller privater Eigenanteil am Firmenfahrzeug sowie eine pauschale steuerliche Übernahme des Geldwerten Vorteils durch den Arbeitgeber.

Für Elektro-, Plug-in-Hybrid- und Brennstoffzellen-Autos gelten ermäßigte Steuersätze, sofern die Überlassung des Firmenwagens durch den Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2019 oder später erfolgte. Es zählt das Jahr der Überlassung, nicht das Zulassungsjahr des Autos.

  • **Reine Elektroautos (vollelektrisch):**
    • **Bis 100.000 Euro Brutto-Listenpreis (ab 01.07.2025):** Der geldwerte Vorteil reduziert sich auf ein Viertel im Vergleich zu einem Verbrennungsmotor. Monatlich müssen nur **0,25 %** des Bruttolistenpreises als private Nutzung versteuert werden.
    • **Über 100.000 Euro Brutto-Listenpreis (ab 01.07.2025):** Es sind **0,5 %** des Bruttolistenpreises monatlich zu versteuern.
    • *Hinweis:* Diese Regelungen gelten auch für Brennstoffzellen-Autos.
  • **Extern aufladbare Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV):**
    • Um den ermäßigten Steuersatz zu erhalten, muss die rein elektrische Reichweite **ab 2025 mindestens 80 Kilometer** betragen (vorher 40 km ab 2019, 60 km ab 2022) ODER der CO₂-Ausstoß darf maximal 50 Gramm/km betragen.
    • Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, reduziert sich der geldwerte Vorteil auf die Hälfte im Vergleich zu einem Verbrennungsmotor. Monatlich müssen nur **0,5 %** des Bruttolistenpreises als private Nutzung versteuert werden.

Die Entfernungspauschale, oft auch Pendlerpauschale genannt, ermöglicht es, die Kosten für die Fahrten von der Wohnung zur täglichen Arbeitsstätte steuerlich abzusetzen. Dies geschieht in Form von Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.

Als Pendlerpauschale sind pauschal 0,30 Euro pro Entfernungskilometer pro Arbeitstag im Jahr anzusetzen. Maximal können 4.500 Euro pro Jahr angesetzt werden. Diese Werte sind für das Jahr 2025 aktualisiert.