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Job-Car Rechner 2025: Steuer- & Beitragsersparnis ermitteln

Berechnen Sie schnell und präzise Ihre Ersparnis durch ein Job-Car via Gehaltsumwandlung.

Mit diesem **Job-Car Rechner** können Sie die potenzielle Steuer- und Sozialversicherungsbeitragsersparnis ermitteln, wenn Sie ein Job-Car über eine Gehaltsumwandlung beziehen. Diese Möglichkeit setzt voraus, dass Ihr Arbeitgeber dieses Modell seinen Mitarbeitern anbietet. Nutzen Sie dieses kostenlose Online-Tool, um zu sehen, wie sich ein Job-Car auf Ihr monatliches Bruttogehalt und Ihre Nettoausgaben auswirken kann.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Dienstwagenrechner

Ein Dienstwagen (oder Firmenwagen) ist ein Fahrzeug, das Ihnen von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird. Wenn Sie diesen Wagen auch privat nutzen dürfen, entsteht ein "Geldwerter Vorteil". Dieser Vorteil muss versteuert werden, da er als Teil Ihres Einkommens betrachtet wird. Unser Dienstwagenrechner hilft Ihnen, diesen geldwerten Vorteil und die daraus resultierende Steuerlast zu berechnen.

Die 1%-Regel ist die gängigste Methode zur pauschalen Besteuerung des privaten Nutzungsvorteils eines Dienstwagens. Dabei wird monatlich 1 % des Brutto-Listenpreises (UVP des Herstellers zum Zeitpunkt der Erstzulassung) des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil angesetzt. Zusätzlich werden 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angesetzt.

**Beispiel:** Bei einem Listenpreis von 30.000 € und 20 km Arbeitsweg sind das monatlich 300 € (1% von 30.000 €) plus 180 € (0,03% von 30.000 € * 20 km) = 480 € geldwerter Vorteil.

Für umweltfreundliche Fahrzeuge gibt es ermäßigte Steuersätze:

  • **Reine Elektroautos (vollelektrisch) und Brennstoffzellen-Autos:**
    • **Bis 100.000 Euro Brutto-Listenpreis (ab 01.07.2025):** Es wird nur ein Viertel des Listenpreises angesetzt, d.h. **0,25 %** monatlich.
    • **Über 100.000 Euro Brutto-Listenpreis (ab 01.07.2025):** Es werden **0,5 %** des Listenpreises monatlich versteuert.
  • **Extern aufladbare Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV):**
    • Ab 2025 muss die rein elektrische Reichweite **mindestens 80 Kilometer** betragen ODER der CO₂-Ausstoß darf maximal 50 Gramm/km betragen.
    • Wenn diese Kriterien erfüllt sind, wird die Hälfte des Listenpreises angesetzt, d.h. **0,5 %** monatlich.

Die Fahrtenbuchmethode ist eine Alternative zur 1%-Regel. Hierbei werden alle Fahrten (privat, beruflich, Arbeitsweg) detailliert in einem Fahrtenbuch erfasst. Der geldwerte Vorteil ergibt sich dann aus dem Verhältnis der privaten Fahrten zu den Gesamtfahrten, multipliziert mit den tatsächlichen Gesamtkosten des Fahrzeugs.

Die Fahrtenbuchmethode lohnt sich in der Regel dann, wenn der private Nutzungsanteil des Dienstwagens sehr gering ist oder wenn das Fahrzeug einen sehr hohen Listenpreis hat, aber nur wenig privat genutzt wird. Sie erfordert jedoch eine sehr genaue und lückenlose Dokumentation aller Fahrten.

Ja, wenn Sie einen Eigenanteil für die private Nutzung Ihres Dienstwagens an Ihren Arbeitgeber zahlen (z.B. eine monatliche Zuzahlung), mindert dieser Betrag den geldwerten Vorteil und somit Ihre Steuerlast. Diese Zuzahlungen werden vom Finanzamt bei der Berechnung des zu versteuernden Vorteils abgezogen.